! ein BFD kann als berufsvorbereitendes Jahr oder als Praktikum für einen sozialen Beruf oder Studium anerkannt werden. Viele nutzen es auch als Überbrückungsjahr z.B. bei Wartesemestern. Taschengeld: 488
(zum Beispiel durch FSJ, Bufdi oder ein Praktikum) Eine abgeschlossene Ausbildung als examinierte Pflegefachperson, Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in ist von Vorteil
(zum Beispiel durch FSJ, Bufdi oder ein Praktikum) Eine abgeschlossene Ausbildung als examinierte Pflegefachperson, Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in ist von Vorteil